Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Schritte, bis Sie beginnen können. Sollten Sie bereits über eine pädagogische Ausbildung verfügen, können Sie die Qualifizierung verkürzen.  

Wir bieten Ihnen:

eine ausführliche Beratung und Information über das Tätigkeitsfeld erhalten Sie bei Ihrem Tageselternverein vor Ort. Ihren Ansprechpartner finden Sie unten.

Qualifizierungkurse für Neueinsteiger, bereits tätige Tagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte

eine fachliche Begleitung und Beratung während der gesamten Kursdauer durch unsere kontinuierliche Kursbegleitung.

Angela Stolz

Sekretariat

Gerne können Sie sich bei Fragen an mich wenden.

In 7 Schritten zur Tätigkeit

Schritt 1. – 3.

Kennenlernen

und Hausbesuch

1.

Kennenlernen

Besuch einer Infoveranstaltung bei Ihrem Tageselternverein (den Kontakt finden Sie unten), Einreichen eines Lebenslaufs und Bewerberbogens (einleitendes Bewerbungsverfahren) bei Ihrem Verein.

2.

Erstgespräch

Information und Beratung, Einschätzung der Eignung vor der Aufnahme in den Qualifizierungskurs bei Ihrem Verein. Besuch einer QHB Quali-Info.

3.

Hausbesuch

Hausbesuch mit Sicherheitsberatung im Rahmen der persönlichen Eignungsfeststellung durch eine Fachkraft Ihres Vereins.

4.

Tätigkeitvorbereitende Qualifizierung

Absolvieren der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung (50 UE – Kurs 1) und eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kleinkinder.

5.

Erneuter Hausbesuch

Hausbesuch mit Sicherheitsüberprüfung vor Beginn Ihrer Tätigkeit. Eine Fachkraft Ihres Vereins kann anschließend eine Eignungseinschätzung durchführen, die Sie für Ihren Antrag auf eine Pflegeerlaubnis benötigen.

Schritt 4. – 5.

Qualifizierungskurse und

Erneuter Hausbesuch

Schritt 6. – 7.

Beginn

und Verlauf

6.

Erster Hilfe Kurs und Nachweise

Zur Antragsstellung einer Pflegeerlaubnis benötigen Sie neben dem Antrag und der Eignungseinschätzung einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Nachweise dürfen jedoch nicht älter als drei Monate sein.

7.

Antrag auf Pflegeerlaubnis und Beginn der Tätigkeit

Ihr Tageselternverein kann nun mit Ihnen einen Antrag auf eine Pflegeerlaubnis beim Kreisjugendamt stellen. Jetzt können Sie als Kindertagespflegeperson durchstarten. Zeitgleich absolvieren Sie die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit 250 Unterrichtseinheiten (Kurs 2).

Machen Sie Ihre Begeisterung für Kinder zum Beruf! 

Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Bitte kommen Sie zu einer unserer Infoveranstaltungen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur Kindertagespflege, zur Qualifizierung und zum Schritt in die Tätigkeit. Erste Fragen klären wir gerne auch per Telefon oder per Mail.

Weitere Kontakte

Axel Conrad

Qualifizierung

Carina Kollberg

Qualifizierung

Telefon

07191 / 3419-103

E-Mail

c.kollberg@kinderundjugendhilfe-bk.de

Nadine Uhl

Qualifizierung